22.07.2026
10 Jahre nach dem rassistischen und rechtsextremen OEZ-Anschlag
Köln, 22.07.2026
Wir gedenken:
Armela Segashi (14 Jahre), Can Leyla (14 Jahre), Hüseyin Dayıcık (17 Jahre), Dijamant Zabërgja (20 Jahre), Guiliano Kollmann (19 Jahre), Janos Roberto Rafael (15 Jahre), Sabina Sulaj (14 Jahre), Selçuk Kılıç (15 Jahre) und Sevda Dağ (45 Jahre).
Am 22. Juli 2016 wurden am und im Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) in München neun überwiegend junge Menschen aus rassistischen und rechtsextremen Motiven ermordet. Weitere Menschen wurden von dem 18-jährigen Attentäter verletzt. Die Opfer wurden ausgewählt, weil der Täter sie als migrantisch bzw. südländisch wahrnahm. Sieben der Opfer waren Muslime, zwei gehörten den Sinti und Roma an.
Der 18-jährige Attentäter beschaffte sich mehrere Wochen vor der Tat eine Pistole und Munition aus dem Darknet. Durch einen Facebook-Eintrag unter falschem Namen lud er Jugendliche zu einem Treffen in ein Fast-Food-Restaurant in der Nähe des OEZ ein und lockte sie somit gezielt in eine Falle. Auf der Toilette des Restaurants zog er seine Waffe und ging anschließend in den Sitzbereich, wo er die ersten Schüsse abfeuerte. Dort wurden Armela Segashi, Can Leyla, Janos Roberto Rafael, Sabina Sulaj und Selçuk Kılıç tödlich getroffen. Der Täter verließ anschließend das Restaurant und schoss weiter auf Passanten in der Nähe des OEZ. Dabei starben an verschiedenen Orten Dijamant Zabërgja, Guiliano Kollmann, Hüseyin Dayıcık und Sevda Dağ.
Der Täter erschoss sich selbst, als er von der Polizei gestellt wurde. Nach den Ermittlungen wurde die Tat zunächst als Amoklauf und nicht als rechtsextremer und rassistischer Anschlag eingestuft. Es sollte bis zum 25. Oktober 2019 – also mehr als drei Jahre – dauern, bis eine Neubewertung der Tat und ihre Einstufung als rechtsextrem motivierter Anschlag erfolgten.
Bekannt war über den 18-jährigen Täter, dass er psychische Probleme hatte und während seiner Schulzeit gemobbt wurde. Die Sicherheitsbehörden gingen deshalb von einem unpolitischen Racheakt aus. Die Hinterbliebenen und die Opferanwälte kritisierten diese Einordnung, denn die Tat fiel auf den fünften Jahrestag des rechtsextremen Attentats von Anders Breivik in Norwegen. Für die Familien stand aufgrund der Opferauswahl bereits früh fest, dass es sich um einen rassistischen und rechtsextremen Anschlag handelte. Ihre Stimmen wurden jedoch nicht gehört. Erst nach mehreren Gutachten und mehr als drei Jahren änderte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) seine Einschätzung und stufte die Tat als politisch motivierte rechtsextreme Straftat ein.
Die Diskussion um die begriffliche Einordnung der Tat zeigt jedoch, wie schwer sich staatliche Stellen lange Zeit mit der Anerkennung des rassistischen Tatmotivs taten. Auf dem Computer des Attentäters befanden sich zahlreiche Texte über seine Mobbingerfahrungen sowie rechtsextremes und rassistisches Gedankengut. In seinem eigenen Manifest bezeichnete der Attentäter Migranten als „ausländische Untermenschen“ und drohte Gewalt und Exekutionen an.
Die Fehleinschätzung der Sicherheitsbehörden verletzte die Hinterbliebenen zutiefst und erschütterte auch ihr Vertrauen in Polizei und Sicherheitsbehörden. Das erste OEZ-Mahnmal trug die Inschrift „In Erinnerung an alle Opfer des Amoklaufs vom 22.07.2016“. Erst im Herbst 2020 wurde die Inschrift in „In Erinnerung an alle Opfer des rassistischen Attentats vom 22.07.2016“ geändert. Die Hinterbliebenen kämpfen bis heute um eine angemessene Erinnerungskultur und ein würdiges Gedenken. Die Änderung der Inschrift war ein wichtiger Schritt für die Familien.
Ein solcher Anschlag zeigt, wie zerstörerisch rassistisches und rechtsextremes Gedankengut ist. Seine Bekämpfung sollte insbesondere nach weiteren rassistischen und rechtsextremen Anschlägen in Halle und Hanau höchste Priorität haben. Nichts legitimiert die Ermordung von Menschen. Der DITIB Bundesverband appelliert an die Politik, Rechtsextremismus und Rassismus als ernste Gefahren anzuerkennen und ihnen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen entschieden entgegenzutreten. Die Menschenwürde ist nicht verhandelbar und gilt für alle Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer religiösen Überzeugung.
Wir erbitten Gottes Barmherzigkeit für die Opfer. Den Hinterbliebenen wünschen wir Kraft, Trost und Standhaftigkeit. Ihr Schmerz bleibt auch zehn Jahre nach der Tat Teil unserer gemeinsamen Verantwortung, das Erinnern wachzuhalten und jeder Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten.